NIS2-Richtlinie: Ist Ihre Lieferkette sicher?
Am 27. Dezember 2022 wurde die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit – die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) – im Amtsblatt L333 der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland befindet sich die Umsetzung allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren.
Das zentrale Ziel der NIS2-Richtlinie ist es, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der Europäischen Union zu gewährleisten. Insgesamt sind in Deutschland rund 30.000 Einrichtungen betroffen, die in 18 kritischen und wichtigen Sektoren tätig sind.
Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Sicherung der Lieferkette. Mit der zunehmenden Vernetzung und dem Einsatz digitaler Tools werden Lieferketten anfälliger für Cyberangriffe. Unternehmen und Organisationen stehen daher vor der Herausforderung, Sicherheitsstandards nicht nur in ihren eigenen Prozessen, sondern auch bei ihren Partnern und Zulieferern umzusetzen.
Dieser Artikel erklärt, was die NIS2-Richtlinie beinhaltet, welche Auswirkungen sie auf die Lieferkette hat und wie Unternehmen sich vorbereiten können.

Was ist NIS2? Einfach erklärt
Einführung in die NIS2-Richtlinie
Die NIS2-Richtlinie ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Verbesserung der Cybersicherheit. Sie löst die ursprüngliche NIS1-Richtlinie von 2016 ab und wurde eingeführt, um die wachsenden Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen und ein einheitliches, hohes Sicherheitsniveau in der EU sicherzustellen.
Die wichtigsten Neuerungen gegenüber NIS1:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen sind nun auch viele weitere Unternehmen betroffen, darunter Banken, IT-Dienstleister, Lebensmittelhersteller und öffentliche Verwaltungen.
- Strengere Anforderungen: Unternehmen müssen ein umfangreiches Risikomanagement etablieren und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen beachten.
Damit trägt die Richtlinie der zunehmend vernetzten Wirtschaft und den steigenden Cyberbedrohungen Rechnung.
Rechtlicher Rahmen und Sanktionen
Die NIS2-Richtlinie legt verbindliche Sicherheitsmaßnahmen für Unternehmen und Einrichtungen in der EU fest. Für Verstöße gelten erhebliche Sanktionen:
- Kritische Einrichtungen: Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
- Wichtige Einrichtungen: Bußgelder von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Diese Sanktionen sollen Unternehmen motivieren, ihre IT-Infrastruktur proaktiv zu stärken. Angesichts steigender Cyberangriffe ist es ohnehin im eigenen Interesse, die Mindestanforderungen an Cybersicherheit zu erfüllen.
Notwendige Maßnahmen
Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen, um ihre Cybersicherheit zu stärken. Darunter fallen folgende Anforderungen:
- Regelmäßige Bewertung von Risiken
- Einhaltung von Sicherheitsstandards für Informationssysteme
- Erstellung von klaren Reaktionsplänen für Sicherheitsvorfälle
Zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit gehören:
- Regelmäßige Backups und Wiederherstellungspläne
- Notfall- und Krisenmanagement zur Minimierung von Betriebsstörungen
- Integration von Sicherheitsanforderungen in Lieferantenverträge
- Audits und Bewertungen zur Identifizierung von Schwachstellen
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden
- Einhaltung von Cyberhygiene (z. B. Updates, Patch-Management)
- Einsatz von Kryptografie und Multi-Faktor-Authentifizierung
Wer ist betroffen?
Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwei Kategorien:
- Kritische Einrichtungen: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Energie- und Wasserversorger, Transportbetriebe, Betreiber digitaler Infrastrukturen (z. B. Rechenzentren, Cloud-Anbieter) und Teile der öffentlichen Verwaltung.
- Wichtige Einrichtungen: Banken, Versicherungen, Lebensmittelindustrie, Hersteller von Medizinprodukten, IT-Dienstleister wie Managed Service Provider und Softwareanbieter.
Darüber hinaus gelten Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 10 Mio. Euro als betroffen, sofern ein Ausfall ihrer Systeme erhebliche Auswirkungen auf Gesellschaft oder Wirtschaft hätte.
Prüfen Sie selbst, ob Ihr Unternehmen betroffen ist: https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/
Was NIS2 für Ihre Lieferkette bedeutet
Lieferketten als wesentliche Schwachstelle für Cyberrisiken
Lieferketten sind zunehmend Zielscheiben für Cyberangriffe, da sie aus mehreren Partnern bestehen, die jeweils eigene Schwachstellen haben können. Eine unzureichend geschützte Lieferkette kann Angreifern Zugang zu sensiblen Daten und kritischen Systemen verschaffen. Die Herausforderung liegt darin, dass Cyberkriminelle oft die kleinste Schwachstelle nutzen, um sich Zugang zu verschaffen.
Bedeutung der Zusammenarbeit mit Lieferanten
Unternehmen tragen die Verantwortung, dass ihre Lieferanten hohe Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehört die Identifikation von Risiken in den Netzwerken der Lieferanten und die Zusammenarbeit bei der Behebung von Schwachstellen. Sicherheitsmaßnahmen müssen klar definiert und kommuniziert werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten sich ihrer Rolle bewusst sind.
Die Rolle von Technologie und Datenanalyse
Moderne Technologien sind heutzutage unumgänglich, um ebendiese Risiken in der Lieferkette zu identifizieren und zu überwachen. Echtzeit-Datenanalysen ermöglichen es, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Automatisierte Prozesse zur Überwachung der Lieferanten tragen dazu bei, die Effizienz zu steigern und die Transparenz zu erhöhen.
Eine effektive Lieferantenqualifikation und kontinuierliches Monitoring sind dabei zentrale Elemente der IT-Sicherheit in Lieferketten und gelten als erster Schritt in Richtung einer sicheren Lieferkette. Unternehmen sollten Lieferanten vor Vertragsabschluss auf ihre Cybersicherheitsstandards prüfen. Dies kann durch standardisierte Fragebögen, Auditverfahren oder Zertifizierungen erfolgen. Regelmäßige Bewertungen und Aktualisierungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass Sicherheitsvorkehrungen stets den aktuellen Bedrohungen entsprechen.
Wie Unternehmen sich auf die NIS2-Richtlinie vorbereiten können
Unternehmen, die sich auf die NIS2-Richtlinie vorbereiten, sollten folgende Schritte unternehmen:
- Durchführung einer Risikoanalyse: Dabei werden Schwachstellen innerhalb der Lieferkette identifiziert und bewertet.
- Implementierung von Sicherheitsvorkehrungen: Sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen sind notwendig, um Cyberangriffe effektiv abzuwehren.
- Schulung von Mitarbeitern: Mitarbeitende sollten regelmäßig für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert und geschult werden.
- Identifikation risikobehafteter Lieferanten: Mit Hilfe von Checklisten und digitalen Tools wie Onventis SRM können hochriskante Lieferanten identifiziert werden. Eine kontinuierliche Überwachung sorgt dafür, dass Risiken zeitnah erkannt werden.
Darüber hinaus spielt die Vertragsgestaltung eine wichtige Rolle. Verträge mit Lieferanten sollten klare Sicherheitsklauseln enthalten, die die Verantwortung für Cybersicherheitsmaßnahmen regeln. Regelmäßige Audits und Bewertungen der Lieferkette sind ebenfalls essenziell, um Schwachstellen proaktiv zu beheben und die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Onventis Supplier Management: Digitale Lösungen für Lieferantenqualifizierung
Onventis bietet umfassende SRM-Lösungen (Supplier Relationship Management), die speziell auf die Anforderungen der Lieferantenqualifizierung und Cybersicherheit abgestimmt sind, die Cybersicherheit sicherstellen können. Mithilfe der Module für Qualifizierung und Bewertung verwalten Unternehmen ihre Lieferanten effizient und transparent verwalten. Die Lösungen unterstützen Organisationen dabei, Risiken zu minimieren und Compliance-Vorgaben wie die NIS2-Richtlinie einzuhalten.
Effiziente Qualifizierung und Bewertung
Die Onventis-Plattform bietet Funktionen zur schnellen Qualifizierung und Bewertung von Lieferanten. Durch standardisierte Fragebögen und Checklisten können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lieferanten den erforderlichen Cybersicherheitsstandards entsprechen. Automatische Bewertungen sparen Zeit und stellen Konsistenz sicher.
Echtzeitüberwachung und Risikomanagement
Mit Onventis Supplier Management können Unternehmen ihre Lieferanten kontinuierlich überwachen und erhalten in Echtzeit Einblick in deren Compliance-Status. Dies ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von Risiken und schnelle Gegenmaßnahmen.
Automatisierte Prozesse und nahtlose Integration
Durch die Automatisierung von Prozessen wie Lieferantenbewertung und -freigabe können Unternehmen ihre Ressourcen effizient nutzen. Die Plattform lässt sich nahtlos in bestehende IT-Systeme integrieren und bietet so eine einheitliche Lösung für das Lieferantenmanagement.
Leitfaden zur Cybersicherheit
Unser Leitfaden zur Cybersicherheit unterstützt Unternehmen dabei, die ersten Schritte hin zu einer sicheren Lieferkette zu gehen. Er enthält praxisnahe Tipps und eine Checkliste, die speziell darauf ausgelegt ist, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie umzusetzen.
Dieser Leitfaden bietet eine klare Struktur, um Unternehmen bei der Identifikation von Risiken und der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen zu helfen. Nach dem Download erwartet die Leser eine umfassende Checkliste: Diese hilft, die ersten Schritte zu strukturieren und Prioritäten zu setzen.
Dieser Leitfaden ist ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen, die sich auf die Herausforderungen der NIS2-Richtlinie vorbereiten und ihre Lieferkette nachhaltig absichern wollen.

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